Aufruf – Mitarbeit für Festschrift 70 Jahre Heilig Kreuz

Aufruf - Mitarbeit für Festschrift 70 Jahre Heilig Kreuz

Liebe Gemeinde Heilig Kreuz,

Heilig Kreuz feiert am 14. und 15. Juni 70. Geburtstag. Deshalb soll die Festschrift „50 Jahre Heilig Kreuz“, die unsere lebendige Geschichte und die vielfältigen Geschichten und Anekdoten unserer Gemeinde widerspiegelt, als „70 Jahre Heilig Kreuz“ weitergeschrieben werden.

Dazu brauchen wir Ihre Mithilfe!

Schreiben Sie uns bitte je ca. 5 Zeilen zu:

  • Meine Liebeserklärung an Heilig Kreuz: Deshalb bin ich geblieben…
  • Kaum zu glauben: Was so alles in der „Gütchen“ passiert…

 

Schreiben Sie uns:

Termin für alle Texte und Bilder ist der 31. März 2025. Elfie Hünert (elfie.huenert@gmail.com) und Martina Ifland (martina.ifland@gmx.de) freuen sich auf die Zuschriften. Gern stehen sie auch für Fragen zur Verfügung.

Wir laden darüber hinaus herzlich ein, Ihre persönlichen Erinnerungen, lustige Begebenheiten, bewegende Erlebnisse oder andere Beiträge aus den vergangenen 20 Jahren, also die Jahre 2005 bis 2025 betreffend, mit uns zu teilen. Ob kurz oder lang, ob witzig oder nachdenklich – jeder Beitrag, jedes Foto ist wertvoll und trägt dazu bei, ein lebendiges Bild unserer Gemeinde entstehen zu lassen. Ein Artikel sollte eine A4-Seite nicht überschreiten (1800 Zeichen inkl. Leerzeichen). Gern auch viel kürzer. Wenn Sie lieber ihre Geschichte erzählen möchten, übernehmen wir gern das Aufschreiben.

 

 


Datenschutz und Bildrechte
Die Festschrift „50 Jahre Heilig Kreuz“ wird fortgeschrieben und somit werden auch alle dort verwendeten Fotos wieder genutzt. Da jede Person das Recht am eigenen Bild hat, bitten wir Sie alle um Prüfung, ob ggfs. einzelne Fotos dieses Recht verletzen könnten. Bei verstorbenen Personen bitten wir die Angehörigen um Prüfung, da auch 10 Jahre nach dem Tod dieses Recht weiterbesteht. Eine Einwilligung zur Abbildung ist bei Aufnahmen von Gottesdiensten oder Gemeindeversammlungen nicht notwendig, solange keine Einzelperson erkennbar hervorgehoben wird. Dennoch bitten wir auch in diesem Fall um Mitteilung, sollte jemand seine Recht verletzt sehen. Die Zusendung bzw. Übergabe von Bildmaterial wird als Nutzungsrecht für das Bildmaterial gewertet.