Präambel
Die Pastoralregion Halle-Merseburg wird ab 1. September 2023 errichtet und umfasst die Pfarreien: Carl Lampert mit der Pfarrkirche Hl. Kreuz; St. Mauritius und Elisabeth mit der Pfarrkirche St. Franziskus und Elisabeth (Propsteikirche); St. Franziskus in Halle (Saale) mit der Pfarrkirche zur Hl. Dreieinigkeit sowie die Pfarrei St. Norbert in Merseburg mit der Pfarrkirche St. Norbert und den jeweils dazugehörigen Gottesdienstorten (Kirchorten). Die Dekanate Halle und Merseburg werden zum 31. August 2023 aufgehoben.
Alle nicht im Ruhestand befindlichen Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch den Bischof von Magdeburg in der Region und für die Region Halle-Merseburg eingesetzt.
Die Erstellung einer gemeinsam abgestimmten Gottesdienstordnung ist eine wichtige und unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung des liturgischen Grundvollzugs der katholischen Kirche in der Region Halle-Merseburg.
Die Liturgie ist „der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“. (vgl. Vat. II Sarcosanctum Concilium Nr.10)
Das Evangelium Jesu Christi ist Leitlinie und Kraftquelle für unser pastorales Miteinander: Jesus ist für uns das Licht der Welt – Licht für unsere Leben. Gemäß Mt 5,13-16 sind wir als Getaufte und Gefirmte Christinnen und Christen aufgerufen, Licht und Salz für die Welt zu sein. Wir schätzen die Werte der Kirchentradition und sind zugleich offen und bereit, neue Wege der Verkündigung und Gottsuche zu gehen und zu leben. Dies tun wir gemeinsam mit unseren je verschiedenen Gaben und Berufungen, und dies soll sich auch in vielfältigen liturgischen / gottesdienstlichen Feiern widerspiegeln.
Auch und besonders in der Feier der Liturgie bewahren wir die ökumenische Gemeinschaft und suchen wir nach neuen Formen, in denen sie gelebt werden kann.
Bildung und Beauftragung zum liturgischen Dienst binden das liturgische Tun der Einzelnen an den Auftrag der Kirche und sichern qualifiziertes Handeln.
Die Leitungsteams sind gemeinsam mit den Geistlichen Moderatoren der Pfarreien für die Gottesdienstordnungen verantwortlich. Die regionale Abstimmung erfolgt in den Konferenzen der Pastoralregion.
Die gemeinsame Gottesdienstordnung soll auf der Grundlage von gemeinsam festgelegten Kriterien erstellt werden und bedarf einer regelmäßigen (Zeitraum sollte definiert werden) Überprüfung.
Alle Kriterien, die wir aufstellen, gelten für den „Normalfall“, d.h. es wird immer auch Ausnahmen geben müssen. Das Wort ‚Gottesdienst‘ ist für uns ein Überbegriff und steht für alle liturgischen Feiern, zu denen auch die Eucharistiefeiern gehören. Und wenn wir in den Kriterien von Gottesdienstfeiern am Sonntag sprechen, beinhaltet dies auch die Feiern am Samstagvorabend.
Kriterien
- Gottesdienst feiern kann und darf jede liturgiefähige Gemeinde, wann und wo (alte und neue Kirchorte, Hausgottesdienste) sie kann und will.
- Es gibt in den Pfarreien der Region (HAL/MER) verlässliche Zeiten und Orte für Gottesdienste.
- In jeder Pfarrei feiern wir eine Eucharistie am Sonntag an verschiedenen Orten (außer in den Sommermonaten).
- Gottesdienst-Orte sind dort, wo Menschen für liturgische Dienste vorhanden sind.
- Wir feiern an verschiedenen Orten regelmäßig zumindest werktags Gottesdienst (z.B. Hausgottesdienst; Wort-Gottes-Feiern; Andachten; Tagzeitliturgien …).
- Der pfarrliche Liturgiekreis erstellt zusammen mit den GD-Leitern den GD-Plan.
- Wir feiern in jeder Gemeinde höchstens einen Sonntagsgottesdienst.
- Jeder Gottesdienst-Leiter sollte nur einer Feier am Tag vorstehen. Jeder Priester im Dienst kann zwei Sonntagsmessen feiern.
- Pensionierte Priester werden nicht eingeplant, sind aber ggf. anfragbar.
- An jedem Gottesdienstort befindet sich – gut sichtbar – eine Gottesdienstvorlage für den Notfall.